Warum Pflegeimmobilien?

Kapitalanlagen mit Rendite

WARUM PFLEGE-IMMOBILIEN?

INFLATIONSSCHUTZ – durch ständig steigendes Preisniveau verliert Vermögen stetig an Kaufkraft, das dem privaten Vermögensaufbau im Weg steht.

Zwischen 1987 und 2017 lag der Kaufkraftverlust bei rund 41,12 %. Von jeweils vorhandenen 100 Euro blieben im Jahre 2017 also nur rund 59 Euro an Kaufkraft. Viele Anlageprodukte sind von der Inflation betroffen, so unter anderem Tages- und Festgeld, Bausparverträge, Sparbücher und Lebensversicherungen. Im Gegensatz dazu genießen Sachwerte, insbesondere Immobilien einen Werterhalt oder sogar eine kontinuierliche Wertsteigerung.

WARUM IN PFLEGE-IMMOBILIEN INVESTIEREN?

SCHUTZ VOR KRISEN – über Jahrzehnte hat sich die Immobilie auch in Krisenzeiten als stabile Wertanlage bewährt. Durch Währungsreformen wurde das Geld der Deutschen in den vergangenen 150 Jahren drei Mal entwertet.

Grundstücke und Häuser hingegen blieben in der Regel in Ihrem Wert bestehen. Auch in der jüngeren Vergangenheit: Zwischen 1998 und 2008 erlebten mehr als ein Dutzend Länder einen Staatsbankrott mit erheblichen Zahlungsausfällen, beispielsweise Russland im Jahr 1998 mit Verlusten von 82 % oder Argentinien im Jahr 2001 mit 73 %.

WER KAUFT PFLEGE-IMMOBILIEN?

STEUERVORTEILE BEI DER KAPITALANLAGE – der Erwerb einer Kapitalanlage-Immobilie kann sich auf die steuerliche Situation des Käufers auswirken. Positiv wirkt sich hier aus, dass Immobilien eine bevorzugte Behandlung gegenüber anderen Anlageformen genießen.

So können unter anderem Kreditzinsen sowie Abschreibungen für die Abnutzung steuerlich geltend gemacht werden und sich so im Zeitverlauf positiv auswirken. Nach einer zehnjährigen Haltefrist ist außerdem ein steuerfreier Verkauf möglich, diesen Vorteil bietet keine andere Geldanlage.

PFLEGE-IMMOBILIEN WAS IST DAS?

DIE PFLEGEIMMOBILIEN – Gesundheits- und Versorgungswesen – unter den Begriff der Sozialimmobilien. Sozialimmobilien sind zunächst alle Immobilien, die der Behandlung, Vermeidung und Rehabilitation von Krankheiten dienen (Krankenhäuser, Reha-Kliniken etc.). Auch Immobilien für die Unterbringung pflege- und betreuungsbedürftiger, alter und schwerstkranker Menschen (Pflegeheime, Hospize) gehören dazu. Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland ist die Pflegeimmobilie sicherlich die am weitesten verbreitete Form der Sozialimmobilie, und der Bedarf wird weiter steigen. Ihre Planung, Entstehung und Instandhaltung muss hohen gesetzlichen Anforderungen entsprechen – ein wichtiger Garant für die Qualität der Pflegeimmobilie.

WO KOMMEN DIE MIETEINNAHMEN HER?

„Mieter“ der Pflegeimmobilie ist immer der Betreiber – wobei eigentlich von einem Pächter die Rede ist.
Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit gegen Entgelt mit der Möglichkeit der Erwirtschaftung eines Ertrags. Letzteres ist beim Mietverhältnis nicht der Fall. Der Betreiber ist über einen langjährigen Pachtvertrag an die Immobilie gebunden, in der Regel 20 Jahre mit einer Verlängerungsoption von zweimal fünf Jahren oder 25 Jahre mit einer Verlängerungsoption von fünf Jahren. Die Instandhaltung und Werterhaltung liegt also in seinem ureigenen Interesse. Die Belegung der Wohneinheiten erfolgt ausschließlich über den Betreiber. Bei einem Investment in ein Pflegeappartement hat der Eigentümer der Pflegeimmobilie also keinen direkten Kontakt mit dem Bewohner. Die Miete fließt vom Bewohner (Mieter) zum Betreiber (Pächter), der die Mieten aller Bewohner „sammelt“ und als Pacht an den jeweiligen Eigentümer der Pflegeimmobilie ausschüttet.

WIE GUT SIND PFLEGE-IMMOBILIEN?

Die vergleichsweise sichere Pacht ist ein wesentliches Argument für ein Investment in Pflegeimmobilien.

StationäreEinrichtungen werden auf Basis geltender Bundesgesetze quasi „refinanziert“. Die finanziellen Ansprüche, die durch Zuerkennung eines Pflegegrades entstehen, fließen direkt dem Betreiber der Einrichtung zu. Verfügt eine pflegebedürftige Person über keine Ansprüche aus der staatlichen oder privaten Pflegeversicherung, so erfolgt die Finanzierung über die Sozialhilfekostenträger der Kommunen. Die stabilen Einnahmen der Betreiber aus der Pflegeversicherung bzw. über die Sozialkassen sind ein wichtiger Garant für einen langfristigen und kontinuierlichen Cashflow.

WIE SICHER SIND PFLEGE-IMMOBILIEN?

Aufgrund der hohen gesellschaftlichen Relevanz von Pflegeimmobilien heute und in Zukunft ist dieser spezielle Immobilienmarkt relativ starken Regulierungen durch den Gesetzgeber unterworfen (Pflegeversicherung, Sozialgesetzbuch, gesetzliche Auflagen in der Entstehung u. a.). Diese machen die Pflegeimmobilie zu einem anspruchsvollen Investment, das ein hohes Maß an Expertenwissen in der Einschätzung eines Objekts und in der Investmentbegleitung erfordert. Andererseits bietet der Markt eine Kontinuität und Sicherheit für den Investor, wie sie in anderen Märkten kaum zu finden ist. Die Pflegeimmobilie – ein sicheres Core-Investment in Deutschland.

WER FINANZIERT PFLEGE-IMMOBILIEN?

Mit Hilfe einer klassischen Bankenfinanzierung werden seitens der Bank vor Ort bestimmte Finanzierungslinien geprüft. Diese Prüfungsformalitäten umfassen die Bewertung Ihrer Bonität sowie auch das Anlagerisiko der Pflegeimmobilie. Das dient Ihnen und der Bank zusätzlich als Sicherheit für Ihre Kapitalanlage, denn nur eine anlagesichere Investition gilt als kreditwürdig. Nach Prüfung dieser Daten erhalten Sie die Zinskonditionen und die Kreditvergabe über die Bank.
Der Erwerb einer Pflegeimmobilie ist sowohl mit ausreichend Eigenkapital (Kapitalanleger) sowie mit einer Teil- und Vollfinanzierung (Finanzierer) möglich.

Geringer Verwaltungsaufwand
Die Vermietung erfolgt durch den Betreiber, der Investor hat keinen direkten Kontakt mit dem Bewohner eines Pflegeappartements. Verwaltung (Nebenkostenabrechnung etc.), Renovierung und Instandhaltung außer Dach und Fach sind Sache des Betreibers. Alle objektbezogenen Belange der Eigentümergesellschaft werden direkt an den dafür bestellten Verwalter weitergeleitet.
Grundbucheintrag
Mit dem Grundbucheintrag genießt der Käufer alle Vorteile wie bei einer herkömmlichen Wohnimmobilie. Er kann seine Pflegeimmobilie nach Bedarf beleihen, verschenken oder vererben – und natürlich bei steigender Nachfrage weiterverkaufen.
Bevorzugtes Belegungsrecht
Eigentümern wird im Hinblick auf ihre Eigentümerstellung vom Betreiber für sich und die nächsten Familienangehörigen ein Recht auf bevorzugte Belegung eingeräumt. Voraussetzung ist das Vorliegen einer Pflegestufe des Betroffenen. Tritt der Bedarfsfall ein, so wird ein Heimvertrag zwischen Betreiber und Bewohner abgeschlossen. Der Bewohner bezahlt den Pflegeplatz nach Vorgabe im Heimvertrag, erhält aber weiterhin die Miete aus seinem Pflegeappartement. (Nicht jedes Pflegeheim verfügt über ein bevorzugtes Belegungsrecht!)
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